Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Mödling


Das Ehrenkreuz "Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein"


GESTIFTET AM 1. AUGUST 2006.


Der Stadtverband Mödling wurde im Jahre 1874 gegründet, damals noch unter dem Namen „Militär- Veteranen- und Unterstützungsverein Mödling“. Die Schirmherrschaft über den jungen Verein übernahm der damalige Regent des Fürstentums Liechtenstein, Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein.


Nachdem der heutige Vorstand des StV Mödling mit der Botschafterin des Fürstentums in Kontakt getreten waren, wurde ihm von dieser in einem sehr netten Brief die Genehmigung erteilt, Namen, Farben und Wappen des Fürstentums Liechtenstein zu verwenden.


Nach Vorlage des Entwurfes an den ÖKB Landesverband NÖ wurde auch von dieser Seite die Genehmigung zur Stiftung des Ehrenkreuzes erteilt.


Der StV Mödling möchte mit diesem Ehrenkreuz an die Anfänge des Kameradschaftsbundes erinnern, an die Zeit, in der die Kameraden, Kriegsversehrten und auch deren Angehörige noch aufeinander selbst angewiesen waren. So schlägt unser Ehrenkreuz eine Brücke von unserem Gründungsjahr 1874, über zwei schreckliche Weltkriege hinweg bis in unsere Tage. Und auch wenn sich in diesen 130 Jahren die  Gesellschaft sehr stark gewandelt hat - die Werte und Ziele unserer Gesinnungsgemeinschaft haben nicht an Wichtigkeit verloren. Nach wie vor sind Heimatliebe, Völkerverständigung, Traditionspflege und nicht zuletzt die gelebte, tätige Kameradschaft Werte, die es gilt auch den nachfolgenden Generationen zu vermitteln.


Das Kleinod ist ein Leopoldskreuz in den Maßen 35 mal 35 Millimeter, aus Metall und plastisch massiv geprägt und echt vergoldet bzw. versilbert. Die Form wurde bewußt gewählt und soll an das k.u.k. Armeekreuz 1813/1814 erinnern. Auf dem Avers ist das Ehrenkreuz versehen mit dem Text: „1874“ – dem Gründungsjahr unseres Verbandes, sowie „FÜRST JOHANN II. v.u.z. LIECHTENSTEIN – ÖKB MÖDLING“. Zwischen den Kreuzschenkeln ist es mit einem mehrfach durchbrochenen Lorbeerkranz verbunden. Das Revers ist glatt ausgeführt.


Das Ehrenkreuz kann in zwei Stufen verliehen werden:


Die 1. Klasse in Gold und die 2. Klasse in Silber. Selbstverständlich ist für die Damen in unseren Reihen auch eine Ausführung mit Damenmasche vorhanden. Eine Miniatur zum dezenten Tragen am Revers des Anzuges ist ebenfalls in beiden Stufen vorhanden.


Die 1. Klasse in Gold ist auf 100 Exemplare limitiert, jenes der 2. Klasse in Silber auf 400 Stück.


Es darf auch zur Uniform des Österreichischen Bundesheeres getragen werden.


Das Band ist dreieckig gefaltet und in den Farben schwarz-gelb, der alten Tradition der k.u.k. Dienstzeichen entsprechend, geteilt. Mittig ziert ein dreifärbiger Streifen in den Farben des Fürstentums Liechtenstein das Band.


Gemäß den Statuten kann das Ehrenkreuz an alle Angehörige des ÖKB verliehen werden, die sich um den Stadtverband Mödling besondere Verdienste auf ideellem oder materiellem Gebiet erworben haben.


Auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie an Förderer, die sich um den Stadtverband Mödling besonders verdient gemacht oder sich für diesen eingesetzt haben, kann des Ehrenkreuz vom Vorstand des StV Mödling verliehen werden.

Das Ehrenkreuz "Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein"

Das Ehrenkreuz "Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein"


Monteret i Ordensbånd fra Danmark

Das Ehrenkreuz "Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein"

Das Ehrenkreuz "Fürst Johann II v.u.z. Liechtenstein"


Forside af medaljen

Jubiläumsmedaille 2008 - 2013


Partnerschaft "BSB Lichtenfels - ÖKB Mödling" Erinnerungsmedaille.

Jubiläumsmedaille 2008 - 2013

Jubiläumsmedaille 2008 - 2013

Jubiläumsmedaille 2008 - 2013

Jubiläumsmedaille 2008 - 2013


Forside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes 


Mit Statut vom 01.04.2005, genehmigt vom Landesverband Niederösterreich des ÖKB mit Schreiben vom 28.04.2006, hat der Stadtverband HOLLABRUNN aus Anlass des im Jahr 2007 stattfinden Jubiläums "130 Jahre Stadtverband HOLLABRUNN" - als Nachfolgerverband des ehemaligen K. u. k. Militär - Veteranen - Vereines OBER-HOLLABRUNN - die Stiftung einer sicht- und tragbaren Auszeichnung (Erinnerungszeichen) beschlossen, die den Namen "Dank- und Erinnerungskreuz 2007" (abgekürzt "DuEK 2007") trägt.


Die Vorderseite

Zeigt in einem Eichenlaubkranz den österreichischen Bindenschild, unterlegt von einem mit der Spitze nach oben zeigenden Schwert.

Der obere Kreuzesarm zeigt die Buchstaben "ÖKB", der untere den Schriftzug "HOLLABRUNN".

Der rechte Kreuzesarm trägt die Zahl "1877", der linke die Zahl "2007", was dem Gründungsjahr des ehemaligen K.u.k. Militär - Veteranen - Vereines OBER-HOLLABRUNN und dem Jubiläumsjahr entspricht


Die Rückseite

Trägt in einem von Eichenlaubblättern umgebenen Rund die Zahl "130" und zeigt auf den Kreuzesarmen die Inschriften "PAX" (oben), "LIBERTAS" (rechts) und "AUSTRIA" (links), die dem Wahlspruch des Stadtverbandes "Friede - Freiheit - Österreich" entspricht.


Das Band der Insignie

Ist dreieckig zusammengefaltet und 4 cm breit.

Es ist feldgrau, mit einem rot-weißen und gegenseitig weiß-roten 4 mm breiten Randstreifen und einem

blau-weiß gespaltenen, einen Zentimeter breiten Mittelstreifen, wobei die weißen Bandfarben gegenüber dem feldgrauen Band durch ca. 0,5 mm breite schwarze Striche getrennt sind.


Die Symbolik des Bandes

Die Farben des Bandes drücken aus, dass der Stadtverband HOLLABRUNN (dargestellt durch die blauweißen Stadtfarben) gemäß den Zielen des ÖKB getreu zum Österreichischen Bundesheer und zur

Wehrbereitschaft steht (symbolisiert durch die rot-weiß/weiß-rote Einfassung des auf das Soldatentum hinweisenden Feldgrau)

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes 

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes


Forside af medalje  

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes

Das Dank- und Erinnerungskreuz 2007 des Stadtverbandes HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes


Bagside af medalje  

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Der Gedenkmedaille "IN MEMORIAM"


Der Stadtverband HOLLABRUNN, als Nachfolgerverband des ehemaligen K.u.k. Militär-Veteranen-Vereines OBERHOLLABRUNN, stiftet im 131. Jahr desBestehens kameradschaftlicher Traditionspflege in der Bezirksstadt HOLLABRUNN und imGedenken an seine seit dem Wiedergründungsjahr 1987 bereits in die „Ewige Große Armee“abberufenen Kameradinnen und Kameraden sowie aus Anlass der Errichtung einer den verstorbenenMitgliedern gewidmeten Gedenkstätte eine sicht- und tragbare Auszeichnung (Gedenkmedaille). Diese hat der Vorstand mit Genehmigung des Landesverbandes Niederösterreich  des ÖKB beschlossen. Die Auszeichnung trägt den Namen Gedenkmedaille „IN MEMORIAM“ desStadtverbandes HOLLABRUNN, abgekürzt GedM-IM.

Diese kann an alle Personen, Funktionäre, Kameradinnen und Kameraden, Freunde und Gönner, welche die Aufgaben und die sozialen Aktivitäten unserer Kameradschaft finanziell unterstützen wollen (Taxe für Unkosten und Sozialspende), mit Urkunde verliehen werden.

Der Gedenkmedaille  "IN MEMORIAM"

Der Gedenkmedaille

"IN MEMORIAM"

Der Gedenkmedaille  "IN MEMORIAM"

Der Gedenkmedaille

"IN MEMORIAM"


Forside af medalje

Der Gedenkmedaille  "IN MEMORIAM"

Der Gedenkmedaille

"IN MEMORIAM"


Bagside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna


Artikel  I

Am 2. Februar 2013 jährt sich zum 70sten Male das Ende der Schlacht um STALINGRAD mit ihren Hundertausenden von Opfern sowohl der kriegsführenden Parteien, wie auch der Zivilbevölkerung.

Aus diesem Anlass stiftet der Kameradschaftsbund HOLLABRUNN als Nachfolgerverband des 1877 gegründeten ehemaligen K.u.K. Militär-Veteranen-Vereines OBERHOLLABRUNN in ehrfurchts-vollem Gedenken an  a l l e  Opfer von STALINGRAD, wie überhaupt im Gedenken an   a  l  l  e   gefallenen, vermissten, an Krankheiten und Entbehrungen gestorbenen Soldaten sowie die zivilen Opfer der Kriege ein tragbares Gedenkzeichen.


Artikel  II

1.    Das Gedenkzeichen führt den Namen „Mahn- und Gedenkzeichender Stalingrad-Madonna“, abgekürzt „MGZ-ST“.


2.    Diese Bezeichnung wurde gewählt nach der im damaligen Kessel von STALINGRAD zu Weihnachten 1942 von dem   evangelischen Pfarrer, Arzt und Maler Dr. Kurt REUBERmit Holzkohle auf die Rückseite einer russischen Landkarte gezeichneten  „Madonna mit dem Jesuskind“ – die baldals „Weihnachtsmadonna von STALINGRAD“ bekannt wurde.


3.    Das Gedenk- und Mahnzeichen rangiert unter den vom Kameradschaftsbund HOLLABRUNNgestifteten Ehren-, Gedenk- und Erinnerungszeichen  n a c h  dem Dank- undErinnerungskreuz 2007 und  v o r   der Gedenkmedaille „IN MEMORIAM“


Artikel  III

Das „Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna“ wird in drei Stufen verliehen:


1.    Die Bronzene/Silberne/Goldene Medaille des Mahn- und Gedenkzeichens der Stalingrad-Madonna.


2.    Das Silberne/Goldene Mahn- und Gedenkkreuz der Stalingrad-Madonna. 


3.    Das Große Mahn- und Gedenkkreuz der Stalingrad-Madonna. 


Die Interkalarzeit zwischen den einzelnen Stufen des MGZ-ST beträgt im Regelfall jeweils zwei Jahre. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Verleihungskomitees.

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna


Forside af medalje

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna

Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna


Bagside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


ERINNERUNGSKREUZ  2017


Der Stadtverband HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes, im Folgenden kurz als „Verband“ bezeichnet, sieht den im Jahr 1877 gegründeten ehemaligen „K.u.K. Militär-Veteranen-Verein OBERHOLLABRUNN“ und seine Nachfolgerverbände als seinen Traditionsvorgänger und ist somit seit der am 3. Mai 1987 erfolgten Reaktivierung des nach 1955 gegründeten „ersten“ Stadtverbandes (der Ende der 60-er Jahre des vorigen Jahrhunderts bedauerlicherweise freiwillig aufgelösten worden war) auch der legitime Nachfolgerverband der vorher bestandenen  Verbände. Das Jahr 2017 ist daher in zweifacher Hinsicht ein Jubiläumsjahr: Zum einen ist es 140 Jahre her seit der Gründung des Militär-Veteranen-Vereines, und nun schon wieder 30 Jahre, dass nach mehrjährigen intensiven und nicht immer leicht gewesenen Bemühungen der Verband zum zweiten Mal „aus der Taufe gehoben“ werden konnte. Somit ein doppelt erfreulicher Anlass, dieses „140- und 30- Jahre – Jubiläums“ würdig zu gedenken. Zur immerwährenden Erinnerung an dieses Doppeljubiläum hat daher das Ehrungskomitee des Verbandes einhellig beschlossen, das „Erinnerungskreuz 2017“ zu stiften.


Auszug aus dem Statut

Artikel  II

Beschreibung der Insignie

(1) Das in Altsilber gestaltete Kreuz ist ein so genanntes „Ruppertkreuz“  (ein Tatzenkreuz mit gewölbten Armenden) in den Ausmaßen von ca. 45 x 45 mm   und ist doppelseitig geprägt. Die Stärke beträgt  ca. 2 mm.

(2) Die Vorderseite zeigt das mit einer Mauerkrone geschmückte farbige Wappen der Stadtgemeinde HOLLABRUNN. Die Kreuzesbalken tragen folgende Schriftzüge: Oben – ÖKB; unten – Stadtverband Hollabrunn; heraldisch rechts die Jahreszahl 1877 und links 2017.

(3) Auf der  Rückseite ist mittig die Anlage des Kriegerdenkmals am Städtischen Friedhof Hollabrunn mit der vom Bildhauer Professor Theodor CHARLEMONT  geschaffenen Statue „Die Trauernde“ vor dem Säulengang des Kriegerdenkmals  dargestellt, die von einem Perlenkreis umgeben ist.

(4) Der rückseitige obere Kreuzesbalken zeigt eine nach (heraldisch) links   aufsteigende weiße Taube mit einem grünen Zweig im Schnabel, darunter die Jahreszahl 1987; die beiden Querbalken tragen die Schriften „Friede“ und „Freiheit“, der untere Balken die Jahreszahl 2017 und den Schriftzug „Österreich“.


Artikel IV

Trageweise

(1) Das Kreuz  wird an der linken Brustseite am dreieckig zusammengefalteten Band  getragen.

(2) Den mit dem Erinnerungskreuz 2017 ausgezeichneten Personen ist das Tragen der Insignie auch in Form einer  Bandspange (Feldspange) zur Uniform oder Zivilkleidung gestattet.

(3)  Es besteht kein Einwand, das Original der Insignie auch seitenverkehrt zu tragen. 

(4)  Für Uniformträger gelten für die Erlaubnis zum Tragen der Auszeichnung die jeweiligen Vorschriften ihrer Organisation.


Artikel  V

Symbolik der Insignie

(1)  Die Mitte der Vorderseite zeigt das Stadtwappen von Hollabrunn mit der Mauerkrone als Zeichen des Bürgertums. Die Kreuzesbalken tragen die im Artikel II Ab s. 2 beschriebenen Inschriften und zeigen die Gründungsjahre des Militär-Veteranen-Vereines OBERHOLLABRUNN (1877) und das Jubiläumsjahr 2017 an.

(2) Auf der Rückseite ist die Anlage des Kriegerdenkmals im Hollabrunner Stadtfriedhof dargestellt, wo im Jubiläumsjahr 2017 auch eine feierliche Gedenkveranstaltung  stattfinden wird. Dies soll auch eine Reverenz für alle seit 1987 in die „Ewige Große Armee“ eingerückten Kameradinnen und Kameraden sein. Die Schriften auf den Kreuzesbalken sprechen für sich; die Jahreszahlen  weisen auf das Wiedergründungsjahr des Stadtverbandes (1987) und das Jubiläumsjahr 2017 hin. Die aufsteigende Taube soll als Friedenssymbol den Wunsch auf ein weiteres friedvolles Wachsen und Gedeihen des Stadtverbandes zum Ausdruck bringen.

(3) Die Farben blau-weiß bzw. weiß-blau des Ordensbandes symbolisieren die Stadtfarben von HOLLABRUNN, der rot-weiße bzw. weiß-rote Vorstoß steht für die Farben der Republik Österreich.

Erinnerungskreuz 2017

Erinnerungskreuz 2017

Erinnerungskreuz 2017

Erinnerungskreuz 2017


Forside af medalje

Erinnerungskreuz 2017

Erinnerungskreuz 2017


Bagside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


G E D E N K M E D A I L L E zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.


ARTIKEL I

(1) Die Auszeichnung trägt den Namen „Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.“, (abgekürzt: Ged.Med. F.J. I.), kommt in nur einer Stufe zur Verleihung und rangiert unter den vom Kameradschaftsbund HOLLABRUNN gestifteten Auszeichnungen unmittelbar vor der „Freiheitsmedaille Österreich – Austrian Battalion“.

(2) Die Medaille ist Altgold, zeigt einen Durchmesser von 35 mm, ist ca. 3 mm stark und trägt in der Mitte das Portrait von Kaiser Franz Joseph I., das von der Inschrift „KAISER Franz Joseph I. von ÖSTERREICH“ (oben) und „1916 2016“ (unten) umgeben ist. Die Rückseite trägt die Inschrift „Zum Gedenken an den 100. Todestag – gestiftet von Herta Margaret und Sandor Habsburg-Lothringen“ und dem „ÖKB – Stadtverband HOLLABRUNN“; am Rand stehen die Jahreszahlen „1830“ (Geburtsjahr), oben Mitte „1916“ (Todesjahr), „1848“ (Regierungsantrittsjahr) und “2016“ (Gedenkjahr).

(3) Das Tragen von Bandspangen oder eventueller Miniaturen zur Uniform oder Zivilkleidung ist gestattet. Uniformträger haben sich bezüglich einer Trageerlaubnis über ihre

vorgesetzte Dienststelle bzw. Institution zu informieren.


ARTIKEL II

SYMBOLIK

(1) Die Vorderseite der Medaille zeigt ein Portrait des Kaisers mit den oben genannten Umschriften in der Farbe der Medaille. Die Schrift auf der Rückseite spricht für sich.

(2) Die Farben des Ordensbandes symbolisieren die Zeichen der Trauer und des Gedenkens (schwarz), während Schwarz-Gelb für das Herrscherhaus HABSBURG-LOTHRINGEN und Rot-WEISS-ROT für die Republik Österreich stehen.


ARTIKEL III

VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN

(1) Die Medaille kann über Vorschlag der Mitglieder das Hauses HABSBURG-LOTHRINGEN oder über mündliches, schriftliches oder im EDV-Weg eingebrachten Ansuchen oder über Initiativantrag des Ehrungskomitees des ÖKB-Stadtverbandes HOLLABRUNN allen Personen, ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, des Standes, der Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder politischen Parteizugehörigkeit verliehen werden, die sich privat oder in einem (historischen) Verein bzw. einer Institution die Pflege der alt-österreichischen Tradition zur Aufgabe machen oder gemacht haben.

(2) Die Medaille wird nach Prüfung der Voraussetzungen, die glaubhaft zu machen sind, nach Zustimmung durch die Hoheiten Herta Margaret und Sandor HABSBURGLOTHRINGEN vom Ehrungskomitee des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN, das aus mindestens drei Personen zu bestehen hat, verliehen.

(3) Über die erfolgte Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die von den K.u.K. Hoheiten

und von zwei Mitgliedern des Ehrungskomitees zu unterschreiben und mit dem Rundsiegel des Stadtverbandes zu versehen ist.


ARTIKEL IV

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Die erfolgten Verleihungen sind vom Ehrungskomitee in einer Verleihungsliste (Ordensbuch) chronologisch festzuhalten.

(2) Die Medaillen gehen in das Eigentum der Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen im Todesfall besteht nicht.


ARTIKEL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die Anregung zur Schaffung dieser Gedenkmedaille, deren Gestaltung sowie die Form der Verleihungsurkunde sind geistiges Eigentum des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN.

(2) Zu Lebzeiten des Eigentümers der Gedenkmedaille darf diese weder verkauft, verliehen, verschenkt oder in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet werden.

(3) Jede unbefugte Nachmachung von Medaillen und jeder unbefugte Nachdruck von Verleihungsurkunden sowie sonstige missbräuchliche Verwendung kann gerichtlich zur Anzeige gebracht werden.

(4) Anregungen auf Verleihung der Medaille können auch bei jedem Vorstandsmitglied des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN persönlich eingebracht werden. Hierbei sind jedenfalls Familien- und Vorname, Geburtsdatum, allfällige akademische Grade und Titel, die Anschrift des Auszuzeichnenden sowie eine allfällige Zugehörigkeit zu einem oder mehreren in- oder ausländischen Kameradschafts- oder Traditionsverbänden anzuführen.

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.


Forside af medalje

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.

Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.


Bagside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

 

Einführung

Dem letzten Österreichischen Kaiser KARL I. (als König KARL IV. von UNGARN) jährte sich 2017 der 130. Geburtstag. Geboren am 17. August 1887 starb er am 1. April 1922 schon mit jungen 34 Jahren und wurde begraben im Exil in FUNCHAL, auf der Insel MADEIRA, Portugal.

KARL war bereits seit seiner Kindheit sehr religiös erzogen worden: Von Anfang an war ihm der Glaube besonders wichtig. So zeigte sich auch in den späteren Jahren, dass er ein vorbildlicher und tugendhafter Christ war; auch als Ehemann und später als Herrscher hat er sich stets das Gute gesucht und sich an der Soziallehre der Katholischen Kirche orientiert. -

Nach dem Tod von Kaiser Franz Joseph I. (21. November 1916) wurde KARL „ex lege“ (also kraft Gesetzes) zu Kaiser KARL I.

Sehr rasch hat KARL erkannt, dass die Lage des Weltkrieges gegen die Mittelmächte immer schneller zur Aussichtslosigkeit gegeben war, und er bemühte sich bestmöglich um Friedensbemühungen und Friedensziele zu erreichen – leider vergeblich. Nach dem Waffenstillstand des Krieges - 1918 - verzichtete er auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften; schließlich lebte er bis zu seinem Tod auf der Insel MADEIRA. –

Als vorbildlichem und untadeligem christlichem Mann und Herrscher wurde er am 3. Oktober 2004 von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen. Der 21. Oktober gilt als liturgischer Gedenktag der Seligsprechung von Kaiser Karl I. von Österreich. Am 21. Oktober 2017 findet zum Ersten Mal zu Ehren des Seligen eine Pontifikalmesse im Wiener Stephansdom statt. Der Stadtverband HOLLARUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes unterstützte mit seiner Patronanz diese Messe. Aus diesem Anlass wurde durch das Ehrungskomitee des Stadtverbandes HOLLABRUNN beschlossen, eine Gedächtnismedaille gemäß dem folgenden Statut zu stiften.

 

STATUT über die Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

 

Artikel I


  1. Diese Medaille trägt den Namen „Gedächtnismedaille Kaiser KARL I.“ zum 130. Geburtstag des Verstorbenen und zum offiziellen Gedenktag seiner Seligsprechung, abgekürzt „GedMed-KARL I.“, und rangiert unter den vom Stadtverband HOLLABRUNN des ÖKB gestifteten Medaillen und Auszeichnungen nach der „Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I.“ (GedMed K.F.J. I.).
  2. Die Medaille ist oval hat die Größe von ca. 39 x 44 mm und ist ca. 3 mm stark.
  3. Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Ordensband an der linken Brustseite getragen. Das Tragen von Bandspangen oder eventueller Miniaturen zur Uniform oder Zivilkleidung ist gestattet. Sonstige Rechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung der Medaille nicht verbunden. 
  4. Uniformträger haben wegen eines eventuellen Tragens der Medaille oder der Bandspange das Einvernehmen mit bzw. die Zustimmung ihrer Dienststelle einzuholen.

 

Artikel II BESCHREIBUNG

 

  1. Die Vorderseite zeigt das Portrait des Kaisers als Generalfeldmarschall in Galauniform mit dem Orden des Goldenen Vlies und weiterer höchster Orden und Auszeichnungen. Der Rand des Averses der Medaille zeigt die Schriftzüge „1887 Kaiser Karl I. von Österreich 1922“ (obere Hälfte) und unterhalb „3.10.2004 - Seligsprechung“. 
  2. Das Revers der Medaille zeigt den Wiener Stephansdom und trägt im ersten Drittel die Inschriften “Pontifikalmesse Stephansdom WIEN – Patronanz ÖKB-Stadtverband HOLLABRUNN“ und seitlich des Domes die Schrift „21. Oktober, offizieller Gedenktag der Seligsprechung von Kaiser Karl I. von Österreich“.
  3. Das Band der Medaille ist ca. 40 mm breit und zeigt von rechts aus gesehen ca. 10 mm in den Farben Schwarz-Gold geteilt (für die alte Monarchie), in der Mitte mit ca. 20 mm geteilt in den Farben Gelb-Weiß (die Kirchenfarben) und am linken Rand die Farben Rot-Weiß-Rot“ (für die Republik Österreich). Die Farben Schwarz-Gold-und Rot-Weiß-Rot ziehen zwischen Gelb bzw. Weiß einen ca. 0,5 mm breiten schwarzen Strich durch.
  4. Die Angaben „links“ bzw. „rechts“ verstehen sich jeweils im heraldischen Sinne (heraldisch-links bzw. heraldisch-rechts).

 

Artikel III


Die SYMBOLIK zeigt sich selbst durch die Bildnisse der Medaille von Avers und Revers sowie aufgrund der feststehenden Schrifttexte.

 

Artikel IV VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN


  1. Die Medaille kann an jede Person ohne Unterschied des Geschlechtes, der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Rasse, Konfession oder politischer Parteizugehörigkeit verliehen werden, die die Wurzeln der österreichischen Geschichte respektiert und hier speziell von der Person des Seligen Kaisers KARL I., von seiner Pflichterfüllung, Treue und Gehorsam, insbesonders aber von seinem Bemühen für Frieden des Krieges zu schaffen, anerkennt. 
  2. Vorschläge oder Anträge auf Verleihung der Medaille können jederzeit persönlich, schriftlich oder per E-Mai beim ÖKB-Stadtverband HOLLABRUNN oder bei jedem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Hierbei sind jedenfalls anzugeben: Familien- und Vorname, allfällige akademische Grade und Titel, die genaue Wohnadresse mit Postleitzahl sowie die eventuelle Zugehörigkeit zu einem österreichischen oder ausländischen Kameradschafts- bzw. Traditionsverein oder auch Mitglied der Kaiser KARL-Gebetsliga für den Völkerfrieden ist. 
  3. Die Medaille wird nach Prüfung der Voraussetzungen vom Ehrungskomitee des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN, das aus mindestens drei Personen besteht, verliehen. 
  4. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Obmann (Stellvertreter) des Ehrungskomitees und unserem Kameradschaftskuraten unterschrieben werden sowie mit dem Rundsiegel des Stadtverbandes zu versehen ist. 
  5. Die Medaille kann auch „POSTHUM“ verliehen werden.

 

Artikel V SONSTIGE BESTIMMUNGEN


  1. Die erfolgten Verleihungen werden vom Ehrungskomitee in einer Verleihungsliste festzuhalten.
  2. Die Medaillen gehen in das Eigentum der beliehenen Personen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.
  3. Die Verleihung der Medaille erfolgt grundsätzlich taxfrei. Zur Deckung aller Unkosten (Medaille, Ordensband, Urkunde, Versandkosten) wird jedoch herzlich ein Kostenbeitrag erbeten.
  4. Eventuelle darüberhinausgehende Spenden werden für die in Zukunft jährlich stattfinde Gedenkmesse für den seligen Kaiser Karl und sozialen Zwecken verwenden.

 

Artikel VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN


  1. Die Idee zur Schaffung dieser Gedächtnismedaille, die Gestaltung der Medaille und der Urkunde sind geistiges Eigentum des Ehrungskomitees des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN.
  2. Zu Lebzeiten des Eigentümers einer Medaille darf diese weder verkauft, verliehen, verschenkt noch in sonstiger Art und Weise missbräuchlich verwendet werden.
  3. Jede unbefugte Nachprägung von Medaillen und jeder unbefugte Nachdruck von Verleihungsurkunden sowie sonstige missbräuchliche Verwendung können gerichtlich zur Anzeige gebracht werden.

  

Idee, Erstskizze und Schaffung der Medaille:

Obmann Kulturdirektor Alfred DEIMBACHER


Besprechungen und Statutenentwurf: Ehrenobmann.

RegRat Dr. Franz SATZINGER

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille


Forside af medaljen

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille


Bagside af medaljen

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Die Erinnerungsmedaille zum 100. Todestag von KARL von Gottes Gnade, Kaiser von Österreich, König von Böhmen, IV. Apostolischer König von Ungarn

 

Vorwort

Dem letzten Österreichischen Kaiser KARL I. (König von Böhmen und andere, IV. Apostolischer König von UNGARN) jährt sich 2022 der 100. Todestag.

Geboren am 17. August 1887 starb er am 1. April 1922 schon mit jungen 34 Jahren im Exil seine letztes Domizil die Grabstelle ist oberhalb von FUNCHAL, in der Seitenkapelle der Wallfahrtskirche "Nossa Senhora do Monte" auf der Insel MADEIRA, Portugal.

Nach dem Tod von Kaiser Franz Joseph I. (21. November 1916) wurde KARL „ex lege“ (also kraft Gesetzes) zu Kaiser KARL I. von Österreich.

Seine Ehefrau Zita Maria Habsburg-Lothringen, geb. von Bourbon-Parma, war von 1916 bis 1918 letzte Kaiserin von Österreich und bis 1921 Apostolische Königin von Ungarn.

Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita heirateten am 21. Oktober 1911 in Schlosskapelle zu Schwarzau am Steinfeld. In der Ehe wurden 8 Kinder geboren. Otto, Adelhaid, Robert, Felix, Karl, Ludwig, Rudolf, Charlotte und Elisabeth.

Der letzte österreichische Kaiser Karl I. wurde am 3. Oktober 2004 von Papst Johannes Paul II. in die Reihen der Seligen der römisch-katholischen Kirche aufgenommen.

 

 

ARTIKEL I

  1. Der offizielle Name der Auszeichnung lautet: Erinnerungsmedaille 100. Todestag von Kaiser Karl I. (abgekürzt: EM-100.TT.-K.K.K.I.) Kurzform: Erinnerungsmedaille
  2. Sie kommt in nur einer Stufe zur Verleihung und rangiert unter den vom Stadtverband HOLLABRUNN gestifteten Auszeichnungen unmittelbar nach der „Gedenkmedaille Kaiser Karl I.“.
  3. Das Kleinod ist am Dreiecksband oder und auf Wunsch mit einer Damenmasche erhältlich.

 

ARTIKEL II Beschreibung

  1. Am Avers der Erinnerungsmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Karl I ist das erhaben geprägte Bild von: KARL von Gottes Gnade, Kaiser von Österreich, König von Böhmen, IV. Apostolischer König von Ungarn, in der Uniform eines k.u.k. Feldmarschalls, er blickt heraldisch nach rechts. An der linken Brustseite sind vier nicht erkennbare Dekorationen ersichtlich. Am Rande der Medaille ist eine lateinische Umschrift, diese lautet: CAROLUS DEI GRATIAE, IMPERATOR AUSTRIAE, REX BOHEMIAE ET CETERA ET, HOC NOMINE IV. REX APOSTOLICUS HUNGARIEAE.Deutsche ÜbersetzungKARL VON GOTTES GNADE, KAISER VON ÖSTERREICH, KÖNIG VON BÖHMEN UND ANDERE, IN DIESEM NAMEN IV. APOSTOLISCHER KÖNIG VON UNGARN.
  2. Am linken unteren Rand steht die Zahl 1922, das Sterbejahr, unterhalb 2022 das Jubiläumsjahr und zugleich das Jahr der Schaffung der Erinnerungsmedaille. An der oberen Seite befindet sich eine Öse für den Durchziehring, an der das Dreiecksband befestigt wird.Auf dem Revers ist das kleine gemeinsame Wappen der Monarchie hervorgehoben dargestellt.Am oberen äußeren Rand steht: Zur Erinnerung an den 100. Todestagam unteren äußeren Rand: Stifter ÖKB Stadtverband HOLLABRUNN
  3. Die Medaille ist Altmessing, hat einen Durchmesser von 40 mm und ist ca. 3 mm stark.
  4.  Das Ordensband zur Medaille ist 40 mm breit, hat am (heraldisch) rechten Rand einen 9 mm breiten gold- gelb, mittig schwarz und links einen 13,5 mm breiten rot-weiß-roten Randstreifen.
  5.  Die Farben des Ordensbandes symbolisieren die Zeichen der Trauer und des Gedenkens SCHWARZ, während SCHWARZ-GELB für das Herrscherhaus HABSBURG-LOTHRINGEN und ROT-WEISS-ROT für die Republik Österreich stehen.
  6.  Das Band und die Masche zur Medaille haben auf der Rückseite eine ca. 3 cm lange Sicherheitsnadel aufgenäht, diese dienst für die Befestigung an der Kleidung bzw. Uniform.
  7.  Für die Bandschnalle, Ordensspange oder Feldspange wird das Band seitenverkehrt zum Dreiecksband aufgelegt.
  8. Grund: Die Gedenkmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I. wurde mit demselben Band ausgestattet durch die Seitenumkehr ist die Erkennung der Medaille auf der Spange, Schnalle erkennbar.
  9.  Auf der Urkunde zur Erinnerungsmedaille ist als Hintergrund die Ruhestätte des Sel. Kaiser Karl I. die Wallfahrtskirche "Nossa Senhora do Monte" auf der Insel MADEIRA, Portugal zu sehen. Schützend schaut Kaiser Karl zwischen den beiden Kirchtürmen hervor.

 

ARTIKEL III

  1. Das Tragen von Bandspangen oder einer eventuellen Miniatur zur Uniform oder Zivilkleidung ist gestattet. Uniformträger haben sich bezüglich einer Trageerlaubnis über ihre vorgesetzte Dienststelle bzw. Institution zu informieren.
  2.  Sonstige Rechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung der Medaille nicht verbunden.

 

Artikel IV VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN

  1. Die Medaille kann an jede Person ohne Unterschied des Geschlechtes, der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Rasse, Konfession oder politischer Parteizugehörigkeit verliehen werden. Weiters die Wurzeln der österreichischen Geschichte respektiert und hier speziell von der Person des Seligen Kaisers KARL I., von seiner Pflichterfüllung, Treue und Gehorsam, insbesonders aber von seinem Bemühen für Frieden des Krieges zu schaffen, anerkennt.
  2. Vorschläge oder Anträge auf Verleihung der Medaille können jederzeit persönlich, schriftlich oder per E-Mai beim ÖKB-Stadtverband HOLLABRUNN oder bei jedem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Hierbei sind jedenfalls anzugeben: Familien- und Vorname, allfällige akademische Grade und Titel, die genaue Wohnadresse mit Postleitzahl sowie die eventuelle Zugehörigkeit zu einem österreichischen oder ausländischen Kameradschafts- bzw. Traditionsverein oder auch Mitglied der Kaiser KARL-Gebetsliga für den Völkerfrieden ist.
  3.  Die Medaille wird nach Prüfung der Voraussetzungen vom Ehrungskomitee des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN, das aus mindestens drei Personen besteht, verliehen.
  4.  Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Obmann (Stellvertreter) und Schriftführer (Stellvertreter) unterschrieben werden sowie mit dem Rundsiegel des Stadtverbandes zu versehen ist.
  5. Die Medaille kann auch „POSTHUM“ verliehen werden.

 

Artikel V SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Die erfolgten Verleihungen werden vom Ehrungskomitee in einer Verleihungsliste festzuhalten.
  2. Die Medaillen gehen in das Eigentum der beliehenen Personen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.
  3. Die Verleihung der Medaille erfolgt grundsätzlich taxfrei, wurde aber vom Komitee zur Deckung aller Unkosten (Medaille, Ordensband, Urkunde, Versandkosten) mit einer Ordenstaxe belegt. Es wird gebeten den Kostenbeitrag im Voraus zu bezahlen.
  4. Eventuelle darüberhinausgehende Spenden werden für die in Zukunft jährlich stattfinde Gedenkmesse für den seligen Kaiser Karl und sozialen Zwecken verwenden.

 

ARTIKEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Anregung zur Schaffung dieser Erinnerungsmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Karl I., deren Gestaltung sowie die Form der Verleihungsurkunde sind geistiges Eigentum des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN und des Gestalters.
  2. Zu Lebzeiten des Eigentümers darf die Erinnerungsmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Karl I. weder verkauft, verliehen, verschenkt oder in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet werden.
  3. Jede unbefugte Nachmachung von Medaillen und jeder unbefugte Nachdruck von Verleihungsurkunden sowie sonstige missbräuchliche Verwendung kann gerichtlich zur Anzeige gebracht werden.
  4. Anregungen auf Verleihung der Erinnerungsmedaille zum 100. Todestag von Kaiser Karl I. können beim Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN schriftlich, online oder persönlich eingebracht werden. Hierbei sind jedenfalls Familien- und Vorname, allfällige akademische Grade und Titel für den Namen auf der Urkunde, die Anschrift des Auszuzeichnenden sowie eine allfällige Zugehörigkeit zu einem oder mehreren in- oder ausländischen Kameradschafts- oder Traditionsverbänden anzuführen.
  5. Abbildungen (Avers/Revers) der Medaille und ein Muster der Verleihungsurkunde sind aus den Anlagen ersichtlich. Diese Anlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Statuts.

 

 

Ehrungskomitee:

Obmann Senator Kulturdirektor Alfred DEIMBACHER Obmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Otto LEHNER Vorstandsmitglied Mag. iur. Alexander ROCKENBAUER BA Schriftführer Christa GATTERER Kommandant Vzlt Werner WINKELHOFER

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Erinnerungsmedaille 100. Todestag von Kaiser Karl I.

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Erinnerungsmedaille 100. Todestag von Kaiser Karl I.


Forside af medaljen

Kaiser KARL I. Gedächtnismedaille

Erinnerungsmedaille 100. Todestag von Kaiser Karl I.


Bagside af medaljen

Österreichischer Kameradschaftsbund

Stadtverband Hollabrunn


Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege 


Dieses Ehrenzeichen trägt den Namen

EHRENZEICHEN FÜR VERDIENSTE UM DIE TRADITIONSPFLEGE(abgek.: EZ-TrP)

und kommt in vier Stufen zur Verleihung, und zwar als


Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege am Dreiecksband und mit Damenmasche

Grosses Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege

Grosses Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Traditionspflege

Stern zum Großen Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Traditionspflege


Auszug aus dem Ehrenzeichen – Statut


Artikel II

Das Kleinod ist ein weiß emailliertes, an den Ecken abgeschrägtes, fein gold bordiertes, von zwei ca. 1 mm breiten blauen Streifen eingefasstes Tatzenkreuz im Ausmaß von 50 x 50 mm, dem auf der Vorderseite das 24karätig vergoldete Wappen des Schirmherrn aufgelegt ist. Die betreffenden Verleihungsstufen sind auf der Rückseite – jeweils mit der Nummer 1 beginnend – fortlaufend nummeriert. Das rote Band ist 4 cm breit und am rechten Rand von einem 10 mm blau-weißen und am linken Rand von einem 10mm breiten schwarz-gelben Randstreifen eingefasst. Der silberfarbige achtstrahlige Stern zum Großen Ehrenzeichen am Bande hat einen Durchmesser von 75 mm, dem auf der Vorderseite das Kleinod aufgelegt ist.


Artikel III

Die Farben blau-weiß des Kleinods stehen für die Stadtfarben der Bezirkshauptstadt HOLLABRUNN; das aufgelegte Medaillon stellt das Wappen desSchirmherrn dar (siehe Anmerkung). Die Farbe rot des Bandes symbolisiert die Liebe zu unserer Heimat und zum Traditionsbewusstsein; der blau-weiße Randstreifen steht für die Stadtfarben von HOLLABRUNN und die schwarz-gelbe Farbe für das Haus HABSBURG-LOTHRINGEN.


Artikel IV

Trageweise der EhrenzeichenDas „Ehrenzeichen“ wird am dreieckig zusammengefalteten Band … an der linken Brustseite getragen; das „Große Ehrenzeichen“ ….. als Steckkreuz an der rechten Brustseite, das „Große Ehrenzeichen“ ….. am Ordensband um den Hals ….. und der „Stern zum Großen Ehrenzeichen am Bande“ .… als Steckauszeichnung an der rechten Brustseite.


Artikel V

Verleihungsvoraussetzungen (Auszug) Für die Verleihung eines Ehrenzeichens kommen natürliche Personen in Betracht, die sich um die Traditions- und Kameradschaftspflege im Allgemeinen wie auch in besonderer Weise auf karitativem, humanitärem oder friedensförderndem Gebiet oder um den Stadtverband besondere Verdienste ideeller, kultureller, manueller oder materieller Art erworben haben….. Es kann insbesondere auch an Kameradinnen und Kameraden von in- und ausländischen Kameradschafts- oder Traditionsverbänden verliehen werden, die im Sinne vorstehender

Die Verleihung einer höheren Stufe des Ehrenzeichens setzt im Allgemeinen den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus ….. . Ausführungen durch eifrigen persönlichen Einsatz jedweder Art verdienstvoll tätig geworden sind….Für eine Dekorierung kommen weiters Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Betracht, die in vorstehendem Sinne in vorbildlicher Weise gewirkt und sich verdient gemacht haben und/oder sich für den Stadtverband in außerordentlicher Weise eingesetzt oder ihn in besonders großzügiger Weise finanziell unterstützt haben. Weiters Personen, die sich freiwillig an Friedenseinsätzen beteiligt haben oder sich für die „Flamme des Friedens“ eingesetzt oder sich für die Förderung des Friedens verdient gemacht haben.


Artikel VI (Auszug)

Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt gegen eine Spende für den Sozialfonds des Stadtverbandes, aus der alle Unkosten, die mit der Herstellung der Ehrenzeichen, des Ordensbandes, allfälliger Miniaturen und der Verleihungsurkunden verbunden sind, sowie alle sonstigen

Auslagen abzudecken sind …..Der Sozialfonds kann für soziale, im Interesse der Allgemeinheit liegende Projekte oder Vorhaben, für friedenserhaltende oder friedensfördernde Einsätze sowie für unverschuldet in Not geratene Mitglieder des Stadtverbandes wie auch an sonstige Personen oder Institutionen – nach Maßgabe der vorhandenen Mittel – Unterstützungen gewähren. Als solche Notfälle zählen insbesondere Schäden durch Katastrophenereignisse.


Artikel VII

UrkundeÜber die Verleihung des ….. Ehrenzeichens wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Schirmherrn und namens des Vorstandes vom Obmann und vom Schriftführer bzw. deren Stellvertretern original unterfertigt wird und mit dem Rundsiegel des Stadtverbandes zu versehen ist….. .Anregungen auf Verleihung eines Ehrenzeichens können jederzeit beim Schirmherrn oder bei jedem Vorstandsmitglied schriftlich, mündlich oder per E-Mail eingebracht werden. Hierbei sind jedenfalls Familien- und Vorname, allfällige akademische Grade, Titel und Anschrift des Auszuzeichnenden sowie im zutreffenden Falle die Zugehörigkeit des/der Betreffenden zu einem Kameradschafts- oder sonstigen Traditionsverband anzuführen.

Ein kurzes „Curriculum vitae“ („Vita“; Lebenslauf), aus dem ….. auch allfällige bereits erbrachte Tätigkeiten und/bzw. Leistungen auf dem Gebiet der Traditions- und Kameradschaftspflege, des Heimatgedanken, eines karitativen, humanitären oder ähnlichen Einsatzes für den Frieden ersichtlich sein sollten, ist der Anregung anzuschließen bzw. glaubhaft zu machen.


Anmerkung

Für heraldisch Interessierte nachstehend die Blasonierung (heraldische Beschreibung) des Wappens des Schirmherrn/der Schirmherrin, IKKH Sandor und Herta Margaret HABSBURG-LOTHRINGEN (laut Anlage C des Statuts):


Blasonierung (Beschreibung) des Wappens der Schirmherrn

Ein durch einen rot-weiß-roten Balken geteilter französischer Schild, dessen rechtes in Gold gehaltenes Drittel durch einen roten Schrägrechtsbalken mit drei weißen Adlern, und dessen goldenes linkes Drittel in seinem oberen Drittel mit einer blauen Kugel mit drei Lilien und in den beiden unteren Dritteln mit 5 roten Kugeln (für das Geschlecht der Medici und die Toskana) geteilt ist.

Eingefasst ist das Wappen von der goldenen Ordenskette mit dem Goldenen Vlies.

Das Wappen ist dem schwarzen österreichischen Doppeladler aufgelegt, der auf seinen Köpfen je eine Großherzogskrone trägt, überhöht von der auf einem blauen, in goldene Quasten endenden, zweifach geschlungenen Band ruhenden österreichischen Kaiserkrone. Der Adler trägt im rechten Fang das Reichsschwert als Symbol für Macht, Stärke und Wehrhaftigkeit sowie das Zepter als Symbol des Reiches, der Herrschaft und des Rechts, im linken Fang den Reichsapfel als Symbol für die weltliche Macht des Kaisertums und mit dem Kreuz als Symbol für die Geistliche Macht.

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege 

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege 

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege 


Forside af medalje

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege

Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege 


Bagside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Ortsverband Perchtoldsdorf


Die Donatskreuze des ÖKB Ortsverband Perchtoldsdorf


2013 Stiftung der Donatskreuze durch den Vorstand. Durch die erzielten Erlöse konnte die Fahne restauriert und am 2. Juni 2013 unter reger Anteilnahme der Ortsbevölkerung in der Pfarrkirche geweiht werden.


Der ÖKB-Ortsverband-Perchtoldsdorf stiftete ein "Donatskreuz" um Spenden für die Fahnenrestaurierung zu lukrieren.

Um die dringend notwendige Restaurierung der knapp 60 Jahre alten Vereinsfahne realisieren zu können, stiftete der ÖKB-Ortsverband-Perchtoldsdorf das Donatskreuz. Da der ÖKB-Perchtoldsdorf einer der kleinsten Verbände im Bezirk ist, ließ sich die Restaurierung aus den Einnahmen der Mitgliedsbeiträge alleine leider nicht verwirklichen. Die Fahne erstrahlt nun in neuem Glanz, aber die Vereinskasse ist beinahe leer! Um auch zukünftig unseren Zielen als gemeinnütziger Verein nachkommen zu können und als besonderen Anreiz für potentielle Spender verleiht der ÖKB-Perchtoldsdorf auch weiterhin allen Unterstützern ab einer bestimmten Spendenhöhe das "Donatskreuz". Das Dreiecksband wurde zu diesem Zweck neu gestaltet und die Kreuze sind nun aus gold- und silberfarbenen Metall gefertigt. Diese Auszeichnungen verstehen sich als ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für die Mithilfe bei der Realisierung unserer Vereinsarbeit.


Die "Donatskreuze" werden, je nach Höhe der Spende, in mehreren Stufen verliehen.

Die Donatskreuze des ÖKB Ortsverband Perchtoldsdorf

Die Donatskreuze des ÖKB Ortsverband Perchtoldsdorf

Die Donatskreuze des ÖKB Ortsverband Perchtoldsdorf

Die Donatskreuze des ÖKB Ortsverband Perchtoldsdorf


Forside af medalje

Österreichischer Kameradschaftsbund

Ortsverband Perchtoldsdorf


Jubiläumskreuz 140 Jahre Militärveteranenverein in Perchtoldsdorf


Im Jahr 2016 jährt sich die Gründung des Militärveteranenvereins in Perchtoldsdorf zum 140. mal.

Im Jahre 1876 findet man in den Perchtoldsdorfer Gemeinderatsprotokollen die ersten Hinweise auf einen Veteranenverein.

1896 Erwähnung des „Perchtoldsdorfer Militär-Veteranenverein, Feldzeugmeister Josef Freiherr von Reicher“. Ab dem Jahr 1904 bis 1938 „Kameradschaft der 84iger“, benannt nach dem k. u. k. Infanterieregiment Freiherr von Bolfras Nr. 84.

Im Jahr 1938 wurden die Veteranenvereine durch die Nationalsozialisten verboten.

Erst im Jahr 1957 wurde der Kameradschaftsverein in Perchtoldsdorf als Ortsverband des Österreichischen Kameradschaftsbundes wiedergegründet.

Zur Erinnerung an die beiden Gründungsjahre stiftet der Vorstand des ÖKB-Perchtoldsdorf zwei Jubiläumskreuze.

Das Jubiläumskreuz 1876 - 2016 "140 Jahre Militärveteranenverein Perchtoldsdorf" ist ab sofort erhältlich.

Im kommenden Jahr wird dann das Jubiläumskreuz 1957 - 2017 "60 Jahre ÖKB-Perchtoldsdorf" vorgestellt.

Die Jubiläumskreuze werden mit einer persönlichen Urkunde verliehen.

Jubiläumskreuz 140 Jahre

Jubiläumskreuz 140 Jahre Militärveteranenverein in Perchtoldsdorf

Jubiläumskreuz 140 Jahre

Jubiläumskreuz 140 Jahre Militärveteranenverein in Perchtoldsdorf


Forside af medalje

Jubiläumskreuz 140 Jahre

Jubiläumskreuz 140 Jahre Militärveteranenverein in Perchtoldsdorf


Bagside af medalje